Achtung bei veralteten Funkmikrosystemen!
29.06.2015Zum 31.12.2015 müssen Funkmikrofone mit nicht mehr zugelassenen Frequenzen abgeschaltet werden. Grund ist die weitere Verbreitung des Mobilfunkstandards "LTE".
In der Universität Würzburg sind mittlerweile eine Vielzahl an Funkmikrofonen für eine bessere Sprachverständlichkeit in Hörsälen angeschafft worden. Die meisten Funkstrecken werden dabei zentral von den Multimedia-Diensten im Rechenzentrum betreut. Es gibt darüber hinaus aber auch Eigenanschaffungen teils älterer Art, für die es zum Ende des Jahres 2015 wichtige Änderungen gibt.
Durch eine staatliche Frequenzauktion (Neuer Mobilfunkstandard „LTE“) und damit eine Neuvergabe der Funkfrequenzen werden in vielen Bereichen die bisher erlaubten und verwendeten Funkfrequenzen ungültig und dürfen ab dem 01.01.2016 nicht mehr benutzt werden. Dies betrifft insbesondere die bislang häufig benutzten Frequenzen von 790 – 814 und 838 – 862 MHz.
Der Betrieb von nicht genehmigten Funksendern bzw. -frequenzen ist grundsätzlich strafbar und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Ab dem 01.01.2016 sind noch folgende Frequenzbereiche für Funkmikrofonie erlaubt:
863 - 865 MHz (anmelde- und gebührenfrei, „ISM-Band“)
1785 - 1805 MHz (anmelde- und gebührenfrei „1800MHz-Band“)
614 - 790 MHz (Frequenzzuteilungen für die Universität vorhanden)
Der Bereich 2400 – 2483,5 MHz sollte wegen möglicher Störungen im Universitäts-WLAN ohnehin unbedingt vermieden werden.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihr selbst beschafftes Funkmikrofon weiterhin betreiben dürfen oder es um eine Neuanschaffung geht, wenden Sie sich an das Rechenzentrum:
Für Rückfragen steht Ihnen das Rechenzentrum selbstverständlich gerne zur Verfügung.