SoSafe - Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit der IT-Dienste des Rechenzentrums
Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist bemüht, ihre Angebote im Einklang mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Unterstützung
Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Wenden Sie sich dazu an das Team des Rechenzentrums mittels:
Brief: Universität Würzburg, Rechenzentrum, Am Hubland, 97074 Würzburg
Telefon: + 49 931 31-85050
Telefax: + 49 931 31-850500
E-Mail: it-support@uni-wuerzburg.de
Messenger-Dienst: WhatsApp
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Einrichtung
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Brief: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, St.-Martin-Straße 47, 81541 München
Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113
E-Mail: bitv@bayern.de
Onlineantrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit (optional)
Für Studierende gibt es die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung auch erreichbar per E-Mail an kis@uni-wuerzburg.de.
Für Beschäftigte gibt es die Schwerbehindertenvertretung erreichbar per E-Mail an sbv@uni-wuerzburg.de.
Den Inkluionsbeauftragten der Universität erreichen Sie ebenfalls per E-Mail an inklusionsbeauftragter@uni-wuerzburg.de.
Anwendungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Lern- und Kampagneninahlte der Awareness-Lösung SoSofe.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Vereinbarkeit mit § 9 BayDiV wird vom Anbieter überprüft.
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider ist der Test noch nicht abgeschlossen. Sobald uns die Testergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen und über nicht barrierefreie Inhalte informieren.
Konformitätserklärung
Liegt noch nicht vor.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12. Juli 2021 erstellt und wurde im August 2023 überprüft. Die Überprüfung fand durch Dritte statt.
Veröffentlichung des Dienstes
Die Anwendung wurde am 12. Juli 2021 veröffentlicht.
Unterstützung durch den Anbieter bzw. die Entwicklungsgemeinschaft
Es besteht eine unmittelbare Kontaktmöglichkeit zum Anbieter.