Verbot eigener WLANs
Verbot dezentral betriebener WLANs auf dem Universitätsgelände
Auf dem Universitätsgelände dürfen WLAN-AccessPoints grundsätzlich nur durch das Rechenzentrum betrieben werden. Unter AccessPoint fällt dabei alles, was WLAN-Verbindungen von Endgeräten annimmt. Das Rechenzentrum ist aufgrund der "Benutzungsordnung für Informationssysteme der Universität Würzburg" angehalten, die notwendigen Maßnahmen für eine Entfernung von unautorisierten WLAN-AccessPoints ("Rogue APs") zu treffen.
Die Hintergründe hierzu sind:
- Sicherheit: Ein am Hochschulnetz angebundener "nicht RZ" AccessPoint unterläuft die zentralen Schutzmechanismen im Datennetz, da er eine Hintertür zum internen Hochschulnetz darstellt.
- Technische Aspekte: Da WLAN-AccessPoints nur in einem begrenzten, gemeinsam genutzen Funkfrequenzbereich (Funkkanälen) arbeiten (2.4GHz bei 802.11bgn, 5GHz bei 802.11an) müssen bei allen auf dem Unigelände eingesetzten AccessPoints die Funkkanäle und die jeweiligen Sendeleistungen abgestimmt werden. Dies gilt auch für sogenante Ad-Hoc Netze.
Falls in einem Bereich der Universität ein Bedarf besteht, der mit dem uniweiten WLAN nicht abgedeckt wird bzw. werden kann, dann stellen Sie bitte ein Anfrage an netz@uni-wuerzburg.de.