Erklärung zur Barrierefreiheit in CaseTrain
Unterstützung
Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Wenden Sie sich dazu an das Team des Rechenzentrums mittels:
Brief: Universität Würzburg, Rechenzentrum, Am Hubland, 97074 Würzburg
Telefon: + 49 931 31-85050
Telefax: + 49 931 31-850500
E-Mail: it-support@uni-wuerzburg.de
Messenger-Dienst: WhatsApp
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Einrichtung
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Brief: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, St.-Martin-Straße 47, 81541 München
Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113
E-Mail: bitv@bayern.de
Onlineantrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit (optional)
Für Studierende gibt es die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung auch erreichbar per E-Mail an kis@uni-wuerzburg.de.
Für Beschäftigte gibt es die Schwerbehindertenvertretung erreichbar per E-Mail an sbv@uni-wuerzburg.de.
Den Inkluionsbeauftragten der Universität erreichen Sie ebenfalls per E-Mail an inklusionsbeauftragter@uni-wuerzburg.de.
CaseTrain-Webapp
Anwendungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Anwendung CaseTrain, die unter https://casetrain.uni-wuerzburg.de/ verfügbar ist. Für die Barrierefreiheit der Inhalte sind die Nutzerinnen und Nutzer verantwortlich.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Anwendung entspricht nicht den Anforderungen der § 9 BayDiV.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Fehlende Attribute
- Fehlende alternative Texte
- Fehlende Linknamen
- Fehlende Tastaturbedienbarkeit
- Fehlende Sprachauszeichnung
- Unzureichende Kontraste
Die Webanwendung ist gemäß § 9 BayDiV nicht barrierefrei, da dies eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Konformitätserklärung
Liegt noch nicht vor.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. April 2019 mittels Selbsteinschätzung erstellt und zuletzt im August 2023 aktualisiert.
Veröffentlichung des Dienstes
Die Anwendung wurde am 16. Oktober 2007 veröffentlicht.
CaseTrain-Geräteverleih
Anwendungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die digitale Abwicklung des Geräteverleihs, die unter https://ausleihe.casetrain.uni-wuerzburg.de/ verfügbar ist.
Es wird keine Aussage über die Barrierefreiheit der verliehenen Geräte getroffen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Anwendung entspricht nicht den Anforderungen der § 9 BayDiV
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht barrierefreie Inhalte werden im der Konformitätserklärung dargestellt.
Die Inhalte sind aus folgenden Gründen gemäß § 9 BayDiV nicht barrierefrei: Die Umsetzung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Konformitätserklärung
Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Es fehlen Alternativtexte für die Bedienung, Grafiken und Objekte.
- Nicht alle Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
- Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet
- Es fehlen sichtbare Beschriftung für die zugänglichen Namen der Bedienelemente
- Es wird nicht immer die korrekte Syntax verwendet
- Es werden nicht alle Benutzerdefinierte Einstellungen übernommen
- Es gibt unbeschriftete Layoutgrafiken
- Die Elemente sind nicht immer logisch sortiert
- Nicht alle Namen, Rollen und Werte sind eindeutig erkennbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24. Januar 2023 selbst erstellt und zuletzt im August 2023 überprüft.
Veröffentlichung des Dienstes
Die Anwendung wurde am 24. Januar 2023 veröffentlicht.
Unterstützung durch den Anbieter und die Entwicklungsgemeinschaft
Kommen Sie mit der Bedienung nicht zur Recht, können Sie sich an den IT-Support werden.