Bestimmungen und Verhaltensregeln bei Vorlesungsaufzeichnungen
- Eine Aufzeichnung wird nur durchgeführt, wenn der jeweilige aufzunehmende Dozent sein Einverständnis abgegeben hat. Diese Vereinbarung wird zwischen dem Dozenten oder einem vom Dozenten Beauftragten (Verantwortlicher der Aufzeichnungen) und dem Rechenzentrum getroffen.
- Der Dozent stimmt generell der Videoaufzeichnung zu und verpflichtet sich damit nach dem aktuellen Urheberrechtsgesetz zu handeln so wie das Auditorium vor jeder Aufzeichnung in Kenntnis zu setzen, dass diese Veranstaltung aufgezeichnet wird.
- Die Videodaten werden über einen Videostreamingserver ausgegeben. Je nach Wunsch der Dozenten/Verantwortlichen wird das Videomaterial in einem Bereich in den jeweilig dazugehörigen WueCampus Kursen als Kursmaterial eingebunden.
- Den Dozenten werden auf Wunsch die aufgenommenen Videos zum Download angeboten.
- Auf dem Streamingserver werden die aufgezeichneten Videos maximal 3 Jahre vorgehalten. Anschließend werden diese vom Server gelöscht. Die Dozenten/Verantwortlichen werden vor diesem Zeitpunkt über die Löschung in Kenntnis gesetzt.
Bei Fragen zur Vorlesungsaufzeichnung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Multimediadienste: multimedia@uni-wuerzburg.de